Donnerstag, 20. März 2008

Kunstgeschichte

Bildende Kunst war immer anschaulich, ohne Zweifel hat sich die Kunstdiskussion erhalten und sich im öffentlichen Raum wie mit der Frieder Burda Austellung im Prediger behauptet, es ging dabei um die Überlassung von Kunstwerken für eine öffentliche Ausstellung. Man wird geneigt sein, Schadens- und Haftungsrecht in einem Vertrag zu regeln, Pflichten kommen dem Versicherungsnehmer in der Sorgfalt und dem Versicherungsträger in der Garantie der finanziellen Liquidität zu.

Als Beispiel mag die Allianz AG als europäische Gesellschaft gelten, es bleibt ein theoretisches Beispiel.

Es mag die Sparkassenversicherung gelten die jedoch meist im Bereich Elementarschadensversicherung als Einrichtung des öffentlichen Rechtes tätig ist, theoretisch kann sie Werke für die Stadtverwaltung versichern.

Der Besucher der Ausstellung unterliegt dem Hausrecht.

Handlungsfälle sind aufgetreten als der Fürst von Waldburg Zeil in Leutkirch dem Wirtschaftsministerium ein Angebot zur Übernahme eines Hausbuches machte und hier die Regeln der WTO World Trade Organisation zum Freihandel und des internationalen Privatrechtes zur Anwendung kamen.

Pikant war die Feststellung, Fürst von Waldburg Zeil war Bundestagsabgeordneter der CDU und er ist Herausgeber der Leutkircher Zeitung, die FAZ kann darüber unparteilich berichten.

Keine Kommentare: