Donnerstag, 16. August 2007

Schwäpo

Wie bekannt wurde die Beamtenversorgung an die Angestelltentarife angeglichen, damit sind für Beamte in Baden Württemberg die Arbeitszeit bis zur Pension mit 67 Jahren als Landesgesetz festgeschrieben worden an dem Tag als der vom LKA abgeordnete Kommissar des gehobenen Dienstes aus den Personenschutz der Deutschen Botschaft in Kabul mit 39 Jahren also etwa 15 Jahren Dienstpraxis diese Landstraße befuhr und damit als Objekt zur Praxis der Hinterbliebenenversorgung wurde, es ist dies so, daß im Versorgungswesen für Beamte Kranken- und Heilanträge ohne Mitwirkung der Landesversicherungsanstalt oder der Ortskrankenkassen festgelegt wird, dazu hat es zum Treue- und Versorgungsverhältnis gereicht, nur wie wird diese Komponente der verlängerten Lebensarbeitszeit mit diesen Vorfällen der abrupt beendeten Praxis staatsphilosophsich in Einklang gebracht, ich meine jetzt exakt dieses Landeskriminalamt und die Fachhochschulen der Polizei in Villingen-Schwenningen und der Finanzen in Ludwigsburg wenn eben diese Praxis, wie bekannt, den Beförderungsstau der Beamten im mittleren Dienst und wenig überprüfbare Rechtsmittel zu Gesundheitsvorsorge und Rentenanpassung wie sie bei Angestellten von Krankenkasse und Ersatzkasse und LVA und Rehabilitationswesen bekannt sein dürften bietet?

Ist dann der Auslandseinsatz und die Bewährungspraxis das geeignete Mittel im Reformstau?
Ich meine jetzt dieses, wem ist ein Beamter mit 40 Jahren rechenschaftspflichtig und wem einer mit 65 Jahren?
Welchem Gericht und welchem Dienstherrn?
Einen Tag nachdem der Dienstherr die Lebensarbeitszeit verlängert hat und durch unglückliche Umstände das Leben eines dieser Beamten verkürzt wurde, wer wird den Unterschriftenautomaten betätigen?
Es ist doch unsinnig diese mittleren Ränge in den Krieg zu schicken und eben diese komplizierten Diskussionen um Abrüstung aus dem Wege gehen zu wollen, wie erwähnt wurde der Militärflugplatz in Dübendorf geschlossen und die F18/A nach Payerne verlegt, man hätte dies als Szenario aufgreifen und beibehalten sollen, was geschieht wenn die GSG9 Dübendorf besuchen will, Rote Rosen für die Gäste aus dem Großen Kanton oder Pulver und Zunder aus allem was kracht?
Nun wollten sie jedoch nicht das Schweizerheer besuchen sondern einen Waffenplatz in Dschalabad, kleiner Unterschied, große Wirkung, jedoch, Friede im Kleinen und technische Gegebenheiten sind nicht ohne Belang, der Friede im Kleinen muß zuerst mit der Schweiz gesucht werden, danach kann man in die größeren Diskussionen einsteigen.

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